Jahresfortbildung der SAGOM vom 24.09 – 26.09.2021 in Diessenhofen

Unter dem Motto des «Fälle Dein eigenes Holz», ein Zitat welches dem Begründer der Osteopathie, A. T. Still zugesprochen wurde, fanden sich 12 Mitglieder der SAGOM im beschaulichen Kloster Katharinental bei Diessenhofen zusammen.
Schnell stellte sich heraus, dass sicher hinter dem etwas unbeholfen anmutenden Titel eine feine Strategie unseres Kursleiters, Dr. Rainer Kamp, Mitglied und Lehrer der Schwestergesellschaft Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) verbarg. Letztlich lernten wir nämlich nicht nur Techniken nach Still (Holz) um sie zu einer Therapieform zusammenzufügen. Vielmehr gab der interaktive Kursaufbau auch jedem Teilnehmer die Gelegenheit, sich persönlich im Spiegel der gesellschaftlichen und medizinischen Einordnung der Osteopathie zu reflektieren und dabei aus vielen Anregungen (Blumen) anderer Kursteilnehmer seinen eigenen (gedanklichen) Blumenstrauss zu binden für den persönlichen Weg zwischen schulmedizinischen Notwendigkeiten und osteopathisch zentrierten Therapieformen.
Das wunderschöne spätsommerliche Wetter lud zur Kleingruppenarbeit am Rheinufer ein. Anschliessend wurden interaktiv die Ergebnisse im Seminarraum der ehemaligen Abtei diskutiert. Dabei spielten berufspolitische Aspekte genauso eine wichtige Rolle wie die Wiederholung der Anatomie, insbesondere des Fusses, des Lymphsystems, sowie die verschiedenen Techniken des von A.T. Still als Therapieformen einbezogen wurden.

Berufspolitische Aspekte

Während eines Workshops haben drei Teilnehmer die rechtliche Situation der Osteopathie in den schweizerischen Gesetzen beleuchtet.
Seit dem 01.02.2020 regelt das GesBG (Gesundheitsberufegesetz) die Ausbildung und Berufsausübung des nichtärztlichen Osteopathen in der Schweiz. Dieses Gesetz regelt einheitliche Anforderungen an die Ausbildung durch Vermittlung definierter Kompetenzen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Osteopathie durch obligatorische Akkreditierung dieser Studiengänge vor.
In dem Gesetz ist die Anerkennung ausländischer Diplome festgelegt und bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die Berufsangehörigen der sieben Gesundheitsberufe eine Bewilligung zur Ausübung ihres Berufes in eigener fachlicher Verantwortung erhalten können. Für die Erteilung dieser Berufsausübungsbewilligungen und die Aufsicht sind die Kantone zuständig. Ausserdem sieht es die Einrichtung eines Gesundheitsberuferegisters (GesReg) vor.
Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte und Chiropraktoren gehören. Diese sind im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen.
In der SAGOM unterstehen Ärzte mit osteopathischer Zusatzausbildung dem MedBG.

In Zukunft wäre zu diskutieren, ob ein nach den neuen Richtlinien akademisch ausgebildeter Osteopath mit Baechelor- und anschliessendem Master-Studiengang nicht auch dem Chiropraktiker gleichgestellt werden sollte und somit dem MedBG unterstellt sein würde.

Rainer Kamp ging vom Modell CanMeds des kanadischen «Royal College of physicians and surgeons» aus, welches die Rolle des «medizinischen Experten» als eine zentrale Figur definiert. Es koppelt idealerweise die professionellen, kommunikative, und wissenschaftliche Qualitäten mit Kompetenzen in Führung und vereint Interessenvertretung von Patienten sowie Kollaboration mit Kollegen in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Osteopathen. Es ist sicherlich ein Vorteil für alle Beteiligten (Osteopath, Patient, andere in den Therapieprozess eingeweihte Kollegen), den Aspekt der kollegialen Zusammenarbeit auf Grundlage von Dokumentation und Transparenz sowie deren interdisziplinärem Austausch zu fördern, was letztlich auch zur besseren Integration oder Akzeptanz der Osteopathie beitragen kann.